24.07.2014 - 16 Grundsatzbeschluss zur Verfahrensweise Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Zusätze:
- Verfasser: Domres, Maren
- Datum:
- Do., 24.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- konstituierende Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermister stellt fest, dass die Diskussion zur Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 6 besteht. Eine rechtsverbindliche Aussage zum Planungsrecht ist Basis für jeden potenziellen Investor des Gesamtbereiches Golfplatz/Golfhotel und Ferienhausgebiet.
Die entscheidende Frage zur Rechtskraft des Planes ist zu klären.
Frau Gottschalk unterbreitet folgenden Vorschlag:
Die Rechtskraft des ursprünglichen B-Plan Nr. 6 ist herzustellen. Ggfs. ist mittels eidesstaatlicher Erklärungen damaliger Zeugen der Bekanntmachung der Ausfertigungsmangel zu heilen und nachträglich vorzunehmen.
Dies ist mit dem Landkreis abzustimmen. Die Gemeindevertretung hat insofern eine Willensbekundung zu formulieren mit dem Ziel, den Ursprungsplan sowie den Vergleichsinhalt aus dem Rechtsstreitverfahren Tollgreve ./. Gemeinde als rechtskräftige Basis hervorzubringen.
Mit dieser Beschlussfassung ist an den Landkreis heranzutreten.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung eine Beschlussfassung als Willensbekundung mit dem Ziel, den Ursprungsplan sowie den Vergleichsinhalt aus dem Rechtsstreitverfahren Tollgreve ./. Gemeinde als rechtskräftige Basis hervorzubringen.
Mit dieser Beschlussfassung ist an den Landkreis heranzutreten.
Eine entsprechende Beschlussvorlage ist nach Aufarbeitung der Aktenlage der Gemeindevertretung zuzuarbeiten.
