24.07.2014 - 17 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der TOP 16 und TOP 21 werden zusammen beraten.

 

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss trifft folgende Festlegung:

 

Das Ersuchen vom Landkreis wird seitens der Gemeinde nicht beantwortet. Es soll seitens der Verwaltung keine Rückantwort erfolgen, damit der Fall der Fiktion nach 2 Monaten eintritt. Der Landkreis als Untere Bauaufsichtsbehörde soll nach Aktenlage und Rechtsauffassung eigens entscheiden bzw. einen Bescheid erlassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

6

Zustimmung:             

6

Ablehnung:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage