24.07.2014 - 14 Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister konstatiert, dass Hintergrund der Ausweisung einer Vorrangfläche Landwirtschaft allein die Reduzierung des Verbrauches landwirtschaftlich genutzter Flächen zum Ziel hat. Die Ausweisung ist aufgrund der guten Bodenpunkte in Westmecklenburg geschuldet.

Ziel ist es nicht, den Tourismus einzuschränken, sondern den Flächenverbrauch nachhaltig zu reduzieren. Leider stützen sich die Förderrichtlinien auf die Ausweisungen der Landes- und Regionalplanungen, sodass das Akquirieren von Fördermitteln durchaus erschwert wird.

Grundsätzlich begrüßt die Gemeinde das Ziel, den Flächenverbrauch landwirtschaftlich genutzter Flächen zu dezimieren. Ggfs. sind in diesen Zusammenhang Aufweitungen der Voraussetzungen für die Nachverdichtungen im Innenbereich der Ortslagen auf der Ebene des Baugesetzbuches zu suchen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:

 

Die Gemeinde begrüßt grundsätzlich das Ziel, den Verbrauch an landwirtschaftlich genutzter Fläche zu reduzieren, jedoch mit folgenden Hinweisen /Bedenken:

  1. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da dies nachhaltig die touristische Entwicklung und Infrastruktur der Gemeinde einschränken würde. Geplante und begonnene investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw.- Lückenschluss von Radwegenetzen und Radwanderrouten, Straßenbau (Ortsumgehung Hohen Wieschendorf), kulturelle Angebote) dürfen nicht verhindert werden.
  2. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und -programme ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittel-vergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms und bei der Ausweisungen Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Küstengemeinden ist nicht gewahrt.
  1. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Freiflächen zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität im ausgewiesenen Vorranggebiet Trinkwassersicherung führt.
  1. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungsplänen und begonnene Bauleitplanungen der Gemeinde Hohenkirchen (Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Übernahme bzw. Berücksichtigung der geplanten Änderungen) sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011. 
  2. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen nachweislich zu einer Beeinträchtigung der Badewasserqualität entlang der Ostseeküste führen könnte.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

6

Zustimmung:             

6

Ablehnung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage