24.07.2014 - 12 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es werden keine Anregungen gemacht.

 

Frau Gottschalk verliest den Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Klütz für einen  Teilbereich rückwärtig der „Boltenhagener Straße“ in Klütz weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

6

Zustimmung:             

6

Ablehnung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage