24.07.2014 - 8 Bebauungsplan Nr. 21 "Wohngebiet am Birken- und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Datum:
- Do., 24.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kerstin Ahrens vom Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Wismar macht Ausführungen zum Planungsstand und Planungsziel dieses Bauleitplanverfahrens. Die Belange und Hinweise gemäß der eingegangenen Stellungnahmen sind in den Plan aufgenommen.
Die Kirche hat schriftlich erklärt, nicht mehr ins Plangebiet einbezogen zu werden.
Die vorhandenen Wasserversorgungsleitungen sind planungsrechtlich berücksichtigt. Die Eintragungen von Dienstbarkeiten für den Zweckverband Wismar und für die Gemeinde sind erforderlich. Die Zuwegung über den Butscherweg zur Erschließung der neuen Grundstücke ist durch Übertragung und durch öffentliche Widmung sicherzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge einer Berichtigung angepasst. Die Niederschlagswasserbeseitigung ist durch verschiedene Varianten abgeprüft worden. Da der Anschluss an das öffentliche RW-Netz der Gemeinde aufgrund der zu geringen Dimensionierung nicht gewährleistet werden kann, sind als technische Lösung Rigolenversickerungsanlagen auf jedem einzelnen Baugrundstück mit Überlauf in die Wiesen vorzusehen.
Es wird der Hinweis gegeben, dass sich am Birkenweg 5 kein Hydrant befindet. Die Stellungnahme des Ordnungsamtes ist bis zur Gemeindevertretung zu prüfen bzw. zu korrigieren.
Frau Gottschalk verliest den Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung:
unter Berücksichtigung Unterflurhydrantenlage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 21 in der vorliegenden Fassung als Satzung.
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21 wird gebilligt.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 21 ortsüblich bekannt zu machen.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen und ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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6,5 MB
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541,8 kB
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119,5 kB
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5
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6
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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7
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(wie Dokument)
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463,6 kB
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