24.07.2014 - 12.1 Kreisverkehrsanbindung B-Plan Nr. 31.2, 34 und ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es wurde durch das Straßenbauamt darauf hingewiesen, dass der Ausbau der jetzt vorhandenen Einmündung Schlossstraße zu einem Kreisverkehr möglich wäre. Voraussetzung dafür wäre ein bestimmtes Verkehrsaufkommen in und aus der Schlossstraße heraus und hinein. Das Planungsbüro hat diesen Kreisverkehr geometrisch geplant. Dabei hat sich herausgestellt, dass bei der Anlage eines Kreisverkehres am jetzigen Kreuzungspunkt Schlossstraße die vorhandene Kastanienallee in großen Stücken gefällt werden müsste. Dies ist alternativlos. Seitens der Verwaltung soll versucht werden, mit dem Straßenbauamt weiter in die Diskussion zu gehen, bezüglich der Kostenübernahme da eine Umgestaltung der vorhandenen Kreuzung Schlossstraße in einen Kreisverkehr aus Gründen des Alleenschutzes nicht möglich ist. Es wird angeregt, dass der Bürgermeister, Herr Guntram Jung, persönlich das Gespräch mit dem zuständigen Wirtschaftsminister suchen soll.