21.07.2014 - 8 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder diskutieren im Einzelnen über die möglichen Veränderungen.

 

Zu § 3 Abs. 1

Die Verwaltung möge zur Hauptausschusssitzung mitteilen, ob diese Änderung wirklich zwingend notwendig ist.

 

Zu § 3 Abs. 5

Die Ausschussmitglieder sehen die Streichung kritisch. Alle sind sich einig, dass zumindest in den Ausschusssitzungen weiterhin die Möglichkeit der Einräumung eines Rederechtes beibehalten werden sollte.

Frau Rappen macht allerdings deutlich, dass  die Möglichkeit der Einräumung eines Rederechtes in der Stadtvertretung ebenso wichtig ist.

Nach eingehender Diskussion entscheidet sich der Finanzausschuss dafür, den § 3 Abs. 5 nicht zu streichen.

 

Zu § 5

Unter Punkt (8) soll gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V eingefügt werden:

Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen von 100 bis höchstens 1.000 EURO.

 

Zu § 6

  1. Bauausschuss 6 Stadtvertreter, 5 sachkundige Einwohner

 

Zu § 7

Der Finanzausschuss gibt keine Empfehlung ab. Diese sollte zuständigkeitshalber durch den Bauausschuss erfolgen.

 

Zu § 8

Herr Nevermann übergibt das Wort an Frau Schmidt, die hierzu kurze Erläuterungen tätig.

1 d) soll folgendermaßen geändert werden:

„(…), wenn sie 10 v. H. der Gesamtinvestitionssumme und 20.000 nicht übersteigen.“

 

Zu § 9

Die Ausschussmitglieder diskutieren intensiv.

Abs. 1 und Abs. 2

Aufgrund der Haushaltssituation wird eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.400 Euro vorgeschlagen.

Abs. 3

Frau Rappen weist darauf hin, dass man in jeden Fall auch darüber diskutieren sollte, ob die stellvertretende Person Aufwandsentschädigung und / oder Sitzungsgeld erhalten soll. (vgl. Entschädigungs-VO)

Man einigt sich auf folgenden Vorschlag:

Die erste Stellvertretung 20 % aber keine Sitzungsgelder

Die zweite Stellvertretung 10 % aber keine Sitzungsgelder

Die Verwaltung möge bitte bis zur Hauptausschusssitzung zuarbeiten, worin der Unterschied zwischen erster bzw. zweiter Stellvertretung und Stellvertreter liegt und was passiert, wenn der Bürgermister verhindert ist.

Zudem wird gefragt, ob es eine Übersicht gibt, wie die anderen Gemeinden sich hier positioniert haben.

Abs. 5

„(…) eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro“

Abs. 6

„(…) in Höhe des Eineinhalbfachen 52,50 Euro pro Sitzung.“

 

Herr Nevermann lässt über die gestellten Anträge abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

6

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Nunmehr erfolgt die Abstimmung über die Satzung unter Berücksichtigung der eingebrachten Änderungen.

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Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Hauptsatzung mit den in der Sitzung eingebrachten Änderungen der Stadt Klütz.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

6

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

- Fragen beantwortet in Form einer Stellungnahme

- Stellungnahme am 7. August 2014 als Anlage zur Beschlussvorlage gereicht