15.09.2014 - 23 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu verwenden. Dabei ist darauf einzugehen, dass eine Umweltprüfung und eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanz nicht erforderlich werden, da es sich um ein vereinfachtes Verfahren handelt.
  2. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  3. Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
  4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Sie sind um Stellungnahme zu bitten.
  5. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

12

Zustimmung:

0

Ablehnung:

12

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Somit ist diese Beschlussvorlage abgelehnt.

 

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Anlagen zur Vorlage