15.09.2014 - 23 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 15.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu verwenden. Dabei ist darauf einzugehen, dass eine Umweltprüfung und eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanz nicht erforderlich werden, da es sich um ein vereinfachtes Verfahren handelt.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
- Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Sie sind um Stellungnahme zu bitten.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
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