15.09.2014 - 21 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 15.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
1. Auf Grund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 Landesbau-ordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die 2. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 21 - 1. Teil, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anla-gen, als Satzung.
Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Wohlenberg und umfasst Flächen des sonstigen Sondergebietes Fremdenverkehr SO-Fr 2.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch das sonstige Sondergebiet SO-Fr 1,
- im Osten und im Süden durch festgesetzte Grünflächen des Plangebietes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - 1. Teil - der Stadt Klütz,
- im Westen durch das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 - 3. Teil der Stadt Klütz.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3.Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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7,9 MB
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209,3 kB
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3
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3,5 MB
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