14.07.2014 - 8 Gratulationen der Gemeinde bei Senioren-Geburts...

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Wortprotokoll

Herr Kutz, der als Gast anwesend ist, macht einige Ausführungen zur bisherigen Verfahrensweise und unterbreitet Vorschläge zur künftigen Regelung.

 

Herr van Leeuwen informiert darüber, wie die Gratulationen seit der Neuwahl erfolgt sind. Diese wurden durch ihn bzw. Frau Gottschalk vorgenommen.

 

Nach kurzer Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder auf folgende Vorgehensweise:

 

Die Listen zu den Ehe- und Altersjubiläen sollen an den Bürgermeister und an Frau Alina Dubbert gesendet werden.

Frau Dubbert kümmert sich um die Vorbereitung der Präsente.

Wer die Gratulation übernimmt, wird von Fall zu Fall abgesprochen.

 

Zu welchen Geburtstagen bzw. Ehejubiläen eine persönliche Gratulation erfolgt, wird wie folgt beschlossen:

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, zum 70. bis zum 90. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 90. Geburtstag jährlich die Glückwünsche des Bürgermeisters persönlich zu überbringen.

Glückwünsche zu Ehejubiläen erfolgen zum 50., 60., 65. und 70. Hochzeitstag.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

7

Zustimmung:             

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Danach wird festgelegt, wer die Gratulation zu den nächsten Geburtstagen im Monat Juli übernimmt.

Ehejubiläen gibt es im Juli keine.