09.07.2014 - 9 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es ist ein Parzellierungsplan beizufügen sowie eine konkretere Darstellung der Abweichung in den Plänen ebenfalls darzustellen. Es ist zu klären, warum bei diesem Antrag das Aktenzeichen dargestellt wurde.

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Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Errichtung eines Ferienhauses mit 1 Wohnung im Bereich des B-Plan Nr. 7, Parzelle 15, der Gemeinde Zierow unter dem AZ 41601-14-08 dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der Traufhöhe (Unterbrechung für den geplanten Frontspieß) stattzugeben.

 

Der gemeindliche Einvernehmen nach § 145 BauGB sowie nach § 173 BauGB entfällt, da das Vorhaben weder in einem Sanierungsgebiet noch in einem Erhaltungsgebiet liegt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:                           

7

Zustimmung:             

3

Ablehnung:

0

Enthaltung:

4

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschlussfassung ist dem LK mitgeteilt worden.

Aktenzeichen werden vom LK vergeben und werden benannt, sofern diese bei Bauanfragen bekannt sind. Dies ermöglicht/erleichtert die Textrecherche.