30.06.2014 - 17 Grundsatzbeschluss zur Einwerbung von Fördermit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wird intensiv diskutiert.

 

Frau Palm gibt den Hinweis, dass die Niederschrift nicht richtig ist. Sie hätte gerade nicht den Sozialausschuss gebeten über die Fördermittelanträge zu beraten, sondern die Bedarfe mit der Schulleitung und dem Sportverein zu klären. Die Niederschrift muss in diesem Punkt geändert werden. Diesem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Szibor erklärt daraufhin, dass der Sozialausschuss sich sehr intensiv mit den Bedarfen auseinandergesetzt und diese aufgeklärt hat.

 

Als Anlage zur Niederschrift sind der Antrag des Sportvereines vom 28. Juni 2014 und die Sachzusammenstellung der Regionalen Schule Klütz zur Sportplatzsanierung aus dem Juni 2014 zu nehmen.

 

Die Sportplatzmängel, die die Regionale Schule Klütz in der Ausschusssitzung benannt hatte, werden thematisiert. Es herrscht Einigkeit, dass man sich mit dieser Mängelliste umgehend beschäftigen muss, um einen sicheren Schulsport zu gewährleisten.

 

Es wird die Frage gestellt, ob der Kofinanzierungsanteil der Kommune aus dem Kofinanzierungsprogramm M-V hier richtig dargestellt ist oder ob er zurzeit gar fehlt.

Frau Pardun informiert, dass hier der Sportverein Antragsteller ist, da er höhere Fördermittel des Landessportbundes erhalten kann als eine Kommune, so dass ein Kofi-Antrag der Stadt aus dem v. g. Programm nicht in Frage kommen dürfte. Die Verwaltung prüft derzeit aber, ob ein geringerer Eigenanteil dann entsteht, wenn die Stadt selbst Antragsteller ist, dafür geringe Fördermittel des Landessportbundes in Kauf nimmt, dann aber antragsberechtigt aus dem v. g. Programm ist.

 

Die Stadtvertreter sind sich darüber einig, dass die maximalen Fördermittel beantragt werden sollen, um den geringsten Eigenanteil zu erzielen.

 

Aufgrund dessen stellt Frau Menzel den Antrag, die Beschlussvorlage dahingehend zu ändern, dass sowohl für den Sportverein als auch für die Stadt zunächst parallel Fördermittelanträge gestellt werden, um sich zunächst beide Optionen offen zu halten, insbesondere um zu klären, ob die Stadt als Antragsteller den Kofi-Anteil gefördert bekommen könnte. Sollte sie den Kofi-Antrag nicht erhalten, wäre die günstigere Variante, dass der Sportverein Antragsteller ist. Der Fördermittelantrag der Stadt Klütz könnte sodann zurückgezogen werden.

 

Dieser Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

 

Über diesen Änderungsantrag erfolgt nunmehr die Abstimmung.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass sowohl für den Sportverein als auch für die Stadt zunächst parallel Fördermittelanträge gestellt werden, um sich zunächst beide Optionen offen zu halten, insbesondere um zu klären, ob die Stadt als Antragsteller den Kofi-Anteil gefördert bekommen könnte. Sollte sie den Kofi-Antrag nicht erhalten, wäre die günstigere Variante, dass der Sportverein Antragsteller ist. Der Fördermittelantrag der Stadt Klütz könnte sodann zurückgezogen werden.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:                           

14

Zustimmung:             

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Sowohl der Bauausschuss als auch der WTU-Ausschuss befasst sich am 24.07.2014 mit dieser Angelegenheit. Dort wird sowohl über einen Neubau als auch über eine Sanierung des Sportlerheimes diskutiert. Im Weiteren geht es um die Frage, wer FM-Antragsteller sein soll. Eine Entscheidung ist abzuwarten. 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2621&TOLFDNR=71792&TOLFDNR=71792&selfaction=print