15.05.2014 - 5 Beschluss der Haushaltssatzung der Stadt Klütz ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann übergibt das Wort an Frau Schmidt. Er möchte insbesondere wissen, wie das ursprüngliche Defizit von 1,2 Mio auf jetzt 800 TEUR verringert werden konnte. Frau Schmidt erläutert hierzu die einzelnen geänderten Positionen. Dabei entsteht eine große Diskussion bei dem Produktsachkonto 424.01 – 52310000 – Unterhaltung Sportplatz. Hier wurden durch den Fachbereich Bau 55.000 € für Fenster und Innentüren, Zaunanlage zum Weg, Schloß Bothmer und zur Schloßstraße, Flutlicht, Baugrund, Vermessung, Planung sowie 2.000 € für Sanierung Laufbahnbereich eingeplant.

Die FA-Mitglieder stellen sich die Frage, warum hier so viel in Unterhaltungsmaßnahmen „investiert“ werden soll, wo doch in nächster Zeit die große Maßnahme „grundhafte Erneuerung Gebäude und Sportplatz“ umgesetzt werden soll.

Es wird sich darauf verständigt, die Mittel in Höhe von 57.000 EUR im Produktsachkonto 424.01 – 52310000 mit einer Haushaltssperre zu versehen, bis feststeht, was mit der großen Maßnahme „grundhafte Erneuerung Gebäude und Sportplatz“ passiert.

 

Frau Schmidt erläutert im Anschluss die Haushaltssatzung in Verbindung mit dem Ergebnis- sowie Finanzhaushalt.

Sie macht insbesondere deutlich, dass im Finanzhaushalt zu berücksichtigen ist, dass gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO-Doppik Haushaltsermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres bestehen bleiben, wenn Investitionen im Haushaltsjahr nicht begonnen wurden. Allein 2 Maßnahmen werden nunmehr jedoch durch die Stadt Klütz gar nicht mehr ausgeführt (Erschließung B-Plan Nr. 28 Lindenring Planansatz 2013: 325.000 EUR; Ausbau Dorfstraße Niederklütz Planansatz 2013: 362.000 EUR, Fördermittel Planansatz 2013: 198.000 EUR), wurden aber im Haushaltsjahr 2013 beplant. Die Haushaltsermächtigungen bleiben so bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 bestehen. Dies findet Niederschlag im Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2014.

 

In diesem Zusammenhang fragen die FA Mitglieder warum denn bei der Maßnahme „Ausbau Dorfstraße Niederklütz“ keine Fördermittel zu erwarten sind und wer festgelegt hat, dass die Maßnahme gestrichen wird. Muss da nicht ein Beschluss gefasst werden? Die Verwaltung möge das prüfen.

 

Folgende weitere Änderungen wurden vorgenommen:

 

541.0109600000Deckschicht Neue Straße, Arpshagen30.000,00 €

Haushaltssperre – Umsetzung erst, wenn alle Baugrundstücke verkauft sind.

 

541.0123320000Straßenausbaubeiträge Gehweg 16.100,00 €                                          Grundshagen                                                                     

erst im Haushalt 2015 zu veranschlagen

 

 

Herr Nevermann informiert, dass er des Weiteren noch eine Aufstellung aus dem WTU erhalten hat. Danach sind noch nachfolgende Positionen im Haushalt 2014 der Stadt Klütz zu erfassen bzw. es ist zu prüfen, ob diese bereits eingestellt wurden:

 

-          Eigenanteil für die Fortführung Städtebauförderung

-          Internetseite Stadt Klütz – Betreuungskosten

-          Gestaltung der Kreisel – pro Kreisel 20.000 EUR

-          Werbeflyer für Klütz 5.000 EUR

-          Reparatur Pflaster Ende Schloßstraße – Unterspülung

-          Eigenanteil für den Förderantrag Metropolregion Hamburg

 

Herr Nevermann fragt weiter, ob Mittel für die Unterhaltung der Klützer Mühle eingestellt wurden. (ja 10.000 EUR) Er regt an, diese Position auf 40.000 EUR mit HH Sperre zu erhöhen.

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Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Stadt Klütz für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage