06.05.2014 - 5 Beschluss zur Satzung über die Benutzung des be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Gromm
- Datum:
- Di, 06.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Torsten Gromm
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Richter erläutert hierzu den Sachverhalt. In der letzten Stadtvertretersitzung wurde festgelegt, die vorliegende Beschlussfassung zurückzustellen. Es sollten in der heutigen WTU-Ausschusssitzung evtl. Alternativen zur Festlegung „Reiten am Strand“ besprochen werden. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden die untere Naturschutzbehörde des Landkreises sowie der Fachdienst des Gesundheitsdienstes des Landkreises angehört. Die Stellungnahmen des Landkreises wurden allen Anwesenden in der Stadtvertretersitzung am 14.04.2014 übergeben. Durch Herrn Szibor wurde bemängelt, dass die Stellungnahmen den Mitgliedern des WTU-Ausschusses nicht in der Einladung mitgereicht wurden und nur die Stadtvertreter erhalten haben. Frau Palm hinterfragt, ob alle Anwesenden diese Stellungnahmen erhalten haben. Von den Anwesenden wurde mitgeteilt, dass sie diese Stellungnahmen sich selbst besorgt haben. Die Stellungnahmen des Landkreises der unteren Naturschutzbehörde und des Fachdienstes Gesundheit haben eine Nutzung zum Reiten am Strand nicht zugestimmt. Es wird in der Diskussion auf die geplante Änderung der Strandnutzungssatzung zum Reiten freizugebender Flächen hingewiesen, die als Bestandteil des FFH-Gebietes Wismarer Bucht einbezogen sind. Herr Höpel als Vertreter des Landkreises verweist in seiner Aussage darauf, dass er durch das Amt lediglich zum Reiten am Strand angehört wurde und dieses auch nur in seiner Zuständigkeit liegt. Es wird die Frage aufgeworfen, was wollen die Reiter. Wenn das Reiten im Wasser gewollt ist, ist die zuständige Behörde das StALU Westmecklenburg. Eine Stellungnahme des StALU steht noch aus. In der Stellungnahme des Landkreises Fachdienst Öffentlicher Gesundheitsdienst wurde darauf hingewiesen, dass die gelisteten Badestellen auf Grundlage einer Verordnung der Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung gilt. Die Überwachung der Qualität der Badegewässer obliegt dem Gesundheitsamt, wenn Badegewässer die geforderten Qualitätsnormen nicht erfüllen, wird ein Badeverbot ausgesprochen.
In der Diskussion wird das Für und Wider des Reitens am Strand diskutiert. Herr Höpel von der untern Naturschutzbehörde verweist darauf, dass in Vorbereitung der Zulässigkeit des Reitens am Strand eine Verträglichkeitsprüfung für diesen Bereich durch die Stadt veranlasst werden muss. Die Bereiche müssen konkret festgelegt werden. Es wird der Hinweis gegeben, dass Ende Mai d.J. der Managementplan Wismarer Bucht vorliegt und die Betroffenen sich gemeinsam mit Interessenten hier dringend einbringen sollten. Eine Verträglichkeitsstudie kann nur durch einen Gutachter erstellt werden.
Durch Frau Wenzel als Interessenvertreterin der Interessengruppe Oberhof wird die Frage aufgeworfen, wie die Anzahl der sich am Strand befindlichen Pferde koordiniert werden soll, damit nichteinheimische Reiter das Reiten untersagt wird.
In der Diskussion wird darauf hingewiesen, dass viele Faktoren offen sind und dass die Satzung für die Saison 2014 noch nicht in Kraft treten kann. Es wird die Frage aufgeworfen, was man noch für die Saison 2014 veranlassen kann. Frau Richter verweist darauf, dass es eine gültige Strandbenutzungssatzung gibt und in der das Reiten am Strand definitiv während der Saison verboten ist.
Im Strandbereich sind diverse Schilder „Reitverbot“ angebracht. Es wird festgelegt, dass an den Verbotsschildern Zusatzschilder angebracht werden, dass das Missachten des Reitverbotes mit einem Bußgeld verhängt wird.
Es sollte die Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Westmecklenburg abgewartet werden. Von den Reiterhöfen sollte eine Zuarbeit zur Festlegung wie viele Pferde im Strandbereich reiten sollen und mit welcher jahreszeitlicher, räumlicher und zeitlicher Nutzung zu rechnen ist. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, eine Arbeitsgruppe zu gründen. Durch Herrn Höpel wird der Hinweis gegeben, dass in der Arbeitsgruppe Lebensräume, die nicht so wertvoll sind, für die Möglichkeit der Zuwegung zum Wasser für die Reiter herausgearbeitet werden sollten.
Durch Frau Palm wird abgefragt, wer Bereitschaft zur Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe erklärt. Für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppen haben sich bereiterklärt, Franziska Jäger, Sandy Höhn, Anja Stier, Wiebke Kaage (von den 4 vorgenannten 1 Vertreterin), Frau Wenzel, Karl-Heinz Gabriel, Herr Pöche, Dr. Tscherney und Frau Margit und Herr Rudolf.
Festlegung:
Einbringen in den Managementplan, Ende Mai. Hier sollte dringend das Amt einbezogen werden. Ein Aufruf der Bürger, sich an der Diskussion zu beteiligen, sollte noch einmal auf der Stadtvertretersitzung am 19.05.2014 erfolgen.
Das Amt soll die Eckpunkte des Managementplanes zur nächsten SVV zusammenstellen. Der WTU hat sich dafür ausgesprochen, dass Reiten am Strand möglich sein sollte. Die Eckpunkte soll die Arbeitsgruppe ausarbeiten, weil das den Rahmen des WTU sprengt. Die Einladungen der Arbeitsgruppe sollen eigenständig über das Amt erfolgen. Die Kosten eines Gutachtens sind durch das Amt zu ermitteln.
Frau Palm verabschiedet alle anwesenden Gäste.
Anlagen zur Vorlage
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