06.05.2014 - 6 Konzept für das Objekt und Grundstück der jetzi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hierzu begrüßt Frau Palm Frau Bäcker und Herrn Beutekamp. Es erfolgt eine kurze Vorstellung des Konzeptes, die Bestandteil der Vorlage ist.

 

Diskussion: Grundsätzlich erfolgt hierzu eine positive Resonanz. Es wird eingeschätzt, dass hier ein zusätzliches Gewerbe entstehen könnte. Es wird die Frage an die Interessen gestellt, wie eine Auslastung erfolgen sollte und dass dieses Gebäude sich in einem sehr stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Durch die Pachtinteressenten wird mitgeteilt, dass hierzu ein Gutachten erstellt werden sollte, sofern die Zusage der Stadt für die Pacht des Objektes vorliegt. Es wird das Für und Wider diskutiert, dieses Objekt zu verpachten bzw. evtl. auch zu verkaufen. In der Diskussion wird auf die Parkplatzsituation hingewiesen. Durch die Interessenten wird mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht sechs Stellplätze für Fahrzeuge vorhanden sind. Gäste reisen überwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Fahrrädern im Hostel an. Frau Palm teilt mit, dass der WTU-Ausschuss nur als beratendes Gremium tätig ist und dass durch das Gremium keine Entscheidung gefällt wird und dass hierzu ein Beschluss der Stadtvertretung notwendig ist, wie in dieser Angelegenheit weiterverfahren wird.

 

Frau Palm bedankt sich bei den Gästen und verabschiedet sie. Im Anschluss lässt Frau Palm über den Beschluss abstimmen:

 

Durch den WTU-Ausschuss wird nur ein Grundsatzbeschluss gefasst. Eine Entscheidung über die Höhe der Pacht sollte durch die Stadtvertretung bzw. Finanzausschuss erfolgen.

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Beschluss:

Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz stimmt einer weiteren Nutzung für ein Hostel grundsätzlich zu. Es sollten jedoch keine Aufwendungen für die Stadt Klütz erstehen. Eine Mietpreisempfehlung wird durch den WTU-Ausschuss nicht gegeben.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Zwischennachricht an die Antragsteller erfolgt, dass noch keine Entscheidung seitens der SV getroffen worden ist. Damit wird sich die neue SV erst wieder beschäftigen.