01.04.2014 - 5 Ausführung zur Gestaltung zur Zweitwohnungssteu...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Neubauer vom Fachbereich Zentrale Dienste und Finanzen erläutert die Zusammensetzung der Zweitwohnungssteuer.

Durchschnittlich werden 10 % der Rohmiete als Zweitwohnungssteuer erhoben. Dieser Satz wird ebenfalls in der Stadt Klütz veranlagt. Frau Palm erläutert ein aktuelles Gerichtsurteil zur Zweitwohnungssteuer. Von den Ausschussmitgliedern wird einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung einen Vorschlag zur künftigen Gestaltung zur Zweitwohnungssteuer in der Stadt Klütz zur nächsten Sitzung des WTU erarbeiten soll. Es soll geprüft werden, ob die Steuer gestaffelt werden kann. Durch diese Staffelung der Zweitwohnungssteuer soll erreicht werden, dass im Bereich der Innenstadt Klütz die Sätze höher sind als in den Ortsteilen. Seitens der Verwaltung wird der Vorschlag unterbreitet: Innenstadt – 25 % und Ortsteile – 10 %.

 

Herr Holst nahm ab diesem TOP an der Sitzung und somit an der Abstimmung teil.