19.05.2014 - 9 Verwendung der Sonderhilfen aus dem Landeshaush...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schmidt informiert, dass laut der unteren Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss über maßnahmenbezogene Verwendung auch nachgereicht werden kann. Zudem besteht die Möglichkeit die finanziellen Hilfen anzusparen und 2016 für eine investive Maßnahme zuverwenden.

 

Frau Palm beantragt, die angeführten Verwendungsvorschläge als vorläufige Liste zu betrachten und diese zur Diskussion in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung zu verweisen.

 

Herr Fischer lässt über den Antrag von Frau Palm abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

14

davon anwesend:

12

Zustimmung:

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Herr Fischer lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Mittel aus der Vereinbarung über finanzielle Hilfen des Landes für die Kommunen in Mecklenburg- Vorpommern vom 25.Juni 2013 für die Stadt Klütz gemäß § 1 Abs. 1 der Vereinbarung zu verwenden.

 

Die angeführten Maßnahmen werden als Vorschlagsliste zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse gegeben.

 

Jahr

Betrag in €

Maßnahmebezogene Verwendung

2014 (40%)

38.405

Beleuchtung Grundshagen und Asphaltdeckschicht Parkplatz Am Schloß Bothmer

2015 (30%)

28.803

Gehweg und Regenentwässerung Grundshagen

2016 (30%)

28.803

Sportlerheim, Sportplatz

Gesamtbetrag

96.011

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

14

davon anwesend:

12

Zustimmung:

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0