19.05.2014 - 9 Verwendung der Sonderhilfen aus dem Landeshaush...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Katrin Schmidt
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 19.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schmidt informiert, dass laut der unteren Rechtsaufsichtsbehörde der Beschluss über maßnahmenbezogene Verwendung auch nachgereicht werden kann. Zudem besteht die Möglichkeit die finanziellen Hilfen anzusparen und 2016 für eine investive Maßnahme zuverwenden.
Frau Palm beantragt, die angeführten Verwendungsvorschläge als vorläufige Liste zu betrachten und diese zur Diskussion in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung zu verweisen.
Herr Fischer lässt über den Antrag von Frau Palm abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 14 |
davon anwesend: | 12 |
Zustimmung: | 12 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Befangenheit: | 0 |
Herr Fischer lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Mittel aus der Vereinbarung über finanzielle Hilfen des Landes für die Kommunen in Mecklenburg- Vorpommern vom 25.Juni 2013 für die Stadt Klütz gemäß § 1 Abs. 1 der Vereinbarung zu verwenden.
Die angeführten Maßnahmen werden als Vorschlagsliste zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse gegeben.
Jahr | Betrag in € | Maßnahmebezogene Verwendung |
2014 (40%) | 38.405 | Beleuchtung Grundshagen und Asphaltdeckschicht Parkplatz Am Schloß Bothmer |
2015 (30%) | 28.803 | Gehweg und Regenentwässerung Grundshagen |
2016 (30%) | 28.803 | Sportlerheim, Sportplatz |
Gesamtbetrag | 96.011 |
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