19.05.2014 - 18 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.1 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel tätigt Erläuterungen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die auf Grund der erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind nicht eingegangen. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

14

davon anwesend:

12

Zustimmung:

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss in Ordner eingepflegt und an PBM geschickt.