24.04.2014 - 16 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a "Wichman...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nix ist weiterhin befangen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a „Wichmannsdorf“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a „Wichmannsdorf“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

10

Zustimmung:

7

Ablehnung:

3

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Wilfried Nix

 

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Herr Nix wieder an der Sitzung teil.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss an zuständiges Planungsbüro weitergeleitet. Bekanntmachung zur Rechtskraft liegt vor _Rücksprache Frau Schultz - Termin mit ZVB am 03.07.2014_.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2548&TOLFDNR=70823&selfaction=print