08.04.2014 - 17 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a "Restaura...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Datum:
- Di., 08.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a „Restaurant Zur Seebrücke““ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a „Restaurant Zur Seebrücke“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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