08.04.2014 - 17 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a "Restaura...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a „Restaurant Zur Seebrücke““ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3a „Restaurant Zur Seebrücke“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

9

Zustimmung:

7

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage