08.04.2014 - 15 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a "Wichman...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wilfried Nix erklärt wiederum seine Befangenheit und übergibt die Leitung der Sitzung an Herrn Heinz-Dieter Schultz.

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Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a „Wichmannsdorf“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18a „Wichmannsdorf“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

9

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Wilfried Nix

 

 

Nach der Abstimmung übernimmt Herr Wilfried Nix wieder die Leitung der Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage