01.04.2014 - 11 Sonstiges

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Wortprotokoll

Herr Chr. Schmiedeberg beantragt das Rederecht für den Sozialverband und den Seniorenverband, um ihre Anregungen zu äußern.

 

Herr Frank vom Sozialverband teilt mit, dass er auch für die Gemeinde Boltenhagen einen Antrag auf finanziellen Zuschuss eingereicht habe, dieser aber heute nicht zur Beratung auf der Tagesordnung steht.

 

Frau Seemann teilt mit, dass im Amt Klützer Winkel die Anträge des Sozialverbandes für die Stadt Klütz vorliegen, ihr aber für die Gemeinde Boltenhagen kein Antrag vorliegt. Sie erklärt, dass sie dieses prüfen wird.

 

Herr Chr. Schmiedeberg stellt den Dringlichkeitsantrag den Antrag des Sozialverbandes auf die Tagesordnung zu nehmen, da dieser der falschen Gemeinde zugeordnet wurde.

 

Herr Nix lässt über den Dringlichkeitsantrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Herr Chr. Schmiedeberg beantragt, dem Sozialverband 500,00 Euro als finanziellen Zuschuss zu gewähren.

 

Herr Nix lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Frau Beil vom Seniorenverband - BRH tätigt kurze Ausführungen zum derzeitigen Sachstand der Computerlehrgänge. Diese sollen in Kürze beginnen. Sie hinterfragt, wann  mit der Nutzung des Jugendclubs zu rechnen ist. Herr Chr. Schmiedeberg erklärt, dass die Schimmelbeseitigung bereits erfolgt ist. Sobald die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 genehmigt ist, werden auch die restlichen Arbeiten ausgeführt und der Jugendclub kann wieder genutzt werden.

 

 

Herr Nix bedankt sich bei Gästen und beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:30 Uhr.

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Boltenhagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Sozialverband Deutschland – Ortsverein Boltenhagen/Klütz einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro zu gewähren.

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