25.03.2014 - 11 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Errichtung eines Einfamilienwohnhauses sowie die Errichtung eines Carports in Wahrstorf unter AZ 40419-14-08 vom 03.03.2014 herzustellen. Dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Ergänzungssatzung Wahrstorf hinsichtlich der Traufhöhe wird stattgegeben.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich M1 (Heckenbepflanzung) gemäß der Abrundungssatzung Wahrstorf ist Bedingung für die Erteilung der Baugenehmigung. 

Die Ersuchen nach § 145 BauGB und nach § 173 BauGB entfallen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage