10.03.2014 - 9 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird darauf hingewiesen, dass durch den Finanzausschuss gefordert wurde, Vergleiche von der Gemeinde Hohenkirchen einzuholen. Auch sollte hier eine Synopse erstellt werden.

Es wird zum Ergebnis des WTU-Ausschusses der Stadt Klütz aus der Sitzung vom 25.02.2014 diskutiert.

Abweichend zur Festlegung des WTU-Ausschusses schlägt der Finanzausschuss folgende Ergänzungen zum Satzungsentwurf unter dem Punkt 2 vor:

9. Reiten am Stand je Tag                              10,00 €

9.1. Reiten am Strand je Monat              100,00 €

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Der Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zu beschließen:

9. Reiten am Stand je Tag                              10,00 €

9.1. Reiten am Strand je Monat              100,00 €

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .4

Zustimmung:                                                        .3

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Anlagen zur Vorlage