13.03.2014 - 10 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmiedeberg lässt über das Rederecht von Herrn Blanck abstimmen. Dies erfolgt von den Mitgliedern der Gemeindevertretung einstimmig.

 

Herr Blanck erläutert, dass es richtig sei, dass ein Mindestabstand eingehalten werden muss. Es ist jedoch möglich von dem Mindestabstand abzuweichen, wenn die Anlagen auf einem Grundstück stehen

 

Herr Dietrich verlässt den Raum.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1.                   Der Entwurf der 5. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr 2a für das Gebiet in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen im Ortszentrum-Ost zwischen:

-          der Mittelpromenade im Nordosten,

-          dem Muschelweg im Südosten,

-          der Bebauung Ostseeallee Nr. 23 im Südwesten und

-          der Residenz Minervapark im Nordwesten;

bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text), mit der zugehörigen Begründung sowie dem dazugehörigen Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1.                   Die Öffentlichkeit ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erneut zu beteiligen. Der Entwurf der 5. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, die zugehörige Begründung und der dazugehörige Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 a Abs. 3 BauGB auf die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Es ist gemäß § 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher sind gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut einzuholen. Die Einholung der Stellungnahmen wird nach § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.13

davon anwesend:.10

Zustimmung:.7

Ablehnung:.2

Enthaltung:.1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss an das zuständige Planungsbüro weitergeleitert. Bekanntmachung erfolgte am 19.03.2014 für die Auslegung vom 27.03.-10.04.2014.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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