17.02.2014 - 10 Satzung der Gemeinde Boltenhagen über die Ausüb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Domres, Maren
- Datum:
- Mo., 17.02.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777) - die Gesetze gelten dabei jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung rechtsgültigen Änderung – wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen vom ______________ folgende Satzung erlassen.
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung beinhaltet Flurstücke der am westlichen Ortseingang von Boltenhagen zwischen Wichmannsdorf und Boltenhagen gelegenen Flächen. In dem als Anlage beigefügten Katasterplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, sind die Flurstücke umgrenzt (Boltenhagen, Flur 1, Flurstücke: 299/2, 300/2, 301/4, 302, 303, 304, 300/1, 299/1 sowie Wichmannsdorf, Flur 1, Flurstücke: 13/2, 14, 16, 17/2, 15/2, 12, 11/2).
§ 2
Zweck
Die Satzung dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das im § 1 dieser Satzung bezeichnete Gebiet. Mit der Aufstellung dieser Satzung soll die Realisierung und Umsetzung der Planungsabsichten unterstützt bzw. gesichert werden.
- Schaffung eines Wohn- und Mischgebietes
- Umgestaltung und Neuordnung von Frei- und Verkehrsflächen sowie Erschließungsflächen
- Erhaltung und Erweiterung von Dienstleistung und Handel, einschließlich Ver- und Entsorgung
Die Gemeinde fasst auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB den Beschluss zum besonderen Vorkaufsrecht für das Gebiet, in dem sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht und dass der Bauleitplanung derzeit bereits zugängig ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der nachbarlichen Ansprüche. Durch die Satzung zum besonderen Vorkaufsrecht werden Flächen bezeichnet und umgrenzt, an denen der Gemeinde Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.
Das Vorkaufsrecht steht der Gemeinde nicht zu, zum Kauf von Rechten nach dem Wohneigentumsgesetz und von Erbbaurechten.
Es ist das Ziel der Gemeinde, eine geordnete Entwicklung der Nutzung im Bereich zwischen Wichmannsdorf und Boltenhagen für ein Wohn- und Mischgebiet dazu gehören Infrastruktur aber auch Naturschutz mittels Satzung zu lenken.
§ 3
Besonderes Vorkaufsrecht
Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Gemeinde Boltenhagen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB das Vorkaufsrecht (besonderes Vorkaufsrecht) an den Grundstücken zu. Die Gemeinde beabsichtigt städtebauliche Maßnahmen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
§ 4
Mitteilungspflicht
Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB hat der Verkäufer eines Grundstückes der Gemeinde Boltenhagen unverzüglich den Inhalt des Kaufvertrages mitzuteilen; die Mitteilung durch den Käufer ersetzt die des Verkäufers.
§ 5
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt nach § 213 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, wer wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um einen begünstigenden Verwaltungsakt zu erwirken oder einen belastenden Verwaltungsakt zu verhindern. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 213 Abs. 2 BauGB mit einer Geldbuße bis zu Fünfhundert Euro geahndet werden.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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129,3 kB
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