24.02.2014 - 13 Hinweispläne für das Stadtgebiet

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fischer merkt an, dass sich die Ausschüsse intensiv mit diesem Thema beschäftigt haben.

Herr Nevermann fragt, wie der aktuelle Stand ist.

Herr Maerz berichtet über ein positives Votum für die Übernahme der Kosten, durch den Handwerker- und Gewerbeverein. Die Stadt soll die Flächen errichten und sauber halten, hier müssen die Kosten für den Bauhof bedacht werden. Der Handwerker- und Gewerbeverein Klütz wird einen Entwurf für eine Vereinbarung vorlegen und die 4.000,00 Euro vorfinanzieren. Er trägt die Verantwortung für die Schilder und die Vermarktung. Herr Maerz regt an, Schloss Bothmer mit einzubeziehen.

Herr Nevermann will nicht warten, bis ein Entwurf vorliegt, der Bauhof soll jetzt schon beginnen. Er gibt dem Amt die Empfehlung die Aufgaben wahrzunehmen und zu prüfen, ob eine Satzungsänderung notwendig ist, sowie ein Vorgespräch mit dem Handwerker- und Gewerbeverein zu führen. Das Bauamt soll prüfen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist.

Frau Rappen spricht sich grundsätzlich dafür aus, jedoch würde sie vorschlagen statt Oberhof, den 1. Parkplatz in Wohlenberg zu nehmen.

 

Herr Fischer stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, Hinweistafeln an folgenden Standorten aufzustellen:

1.  Standort: Dreieck Umgehung /Schloss Bothmer stillgelegte Strasse kurz vor Hofzum-            felde

2        Standort: Boltenhagener Straße an der alten Eiche hinter dem Kreisel Richtung Boltenhagen, hier ist noch zu klären, wer der Eigentümer ist

3        Standort: Am Markt  - nur Aufsteller ohne Bank ( hier vorab noch einmal Rücksprache mit dem Gewerbeverein halten)

4        Standort: Lübecker Straße gegenüber der Molkerei

5        Standort: Steinbeck Parkplatz - nur Aufsteller ohne Bank

6        Standort: Wohlenberg 1. Parkplatz

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.14

davon anwesend:.13

Zustimmung:.13

Ablehnung:.0

Enthaltung:.0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Die Festlegung der Standorte wurden dem Handwerker- und Gewerbeverein mitgeteilt.