30.01.2014 - 5 Variantenuntersuchung Erschließung B-Plan Nr. 28.1

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Wortprotokoll

Herr Thomas Zimmer macht Ausführungen zum Stand der Planungen. Er hat die Aufgabe bekommen, für die Erschließung des B-Plan Nr. 28 zwei Varianten hinsichtlich der Regenrückhaltung (als Variante 1 in einem offenen Regenrückhaltebecken oder als Variante 2 in einem Staukanal zur Regenrückhaltung) zu prüfen.

 

Die Alternativen zum Staukanal und Regenrückhaltebecken wurde überprüft. Es erfolgt eine Kosten- und Flächengegenüberstellung. Das anfallende Oberflächenwasser ist zu sammeln und gedrosselt in das vorhandene Leitungssystems des Zweckverbandes einzuleiten.

 

 

Um 19:18 Uhr erscheint Herr Garbe, somit sind 9 von 11 Bauausschussmitgliedern anwesend.

 

 

Es wird die Überlegung getroffen, das Regenrückhaltebecken auf der anderen Straßenseite ins Mischgebiet zu verlegen, um noch eine weitere Wohnbaufläche zu schaffen. Das gesamte Gebiet kann über ein offenes Regenrückhaltebecken entwässert werden, damit ein offenes Gewässer entsteht und eine attraktive Wohngegend geschaffen wird. Es ist erforderlich einen Teich, der uneingezäunt bleiben soll, mit einer Böschung von 1:4 bis 1:5 zu planen.

 

Das Büro Zimmer wird eine Flächenermittlung durchführen und diese dem Planungsbüro Mahnel zuarbeiten. Es erfolgt eine einstimmige Empfehlung, diese Festlegungen aus der Erschließungsplanung auch 1:1 in den Bebauungsplan zu übernehmen und diesen Entwurf dann der Stadtvertretung direkt zu empfehlen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.11

davon anwesend:.9

Zustimmung:.8

Ablehnung:.0

Enthaltung:.0

Befangenheit:.1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Thomas Zimmer

 

 

Zum B-Plan Nr. 28 und diesem Tagesordnungspunkt macht Herr Mahnel noch weiterführende Aussagen. Dabei geht es um den jetzig vorhandenen Wendehammerbereich im Lindenring Ecke Grundstück Kosanke. Hier müsste eine kleinere Wendemöglichkeit geschaffen werden, so dass es zu einer Optimierung der angrenzenden Wohnbaugrundstücke kommt ggf. wären die Flächen zu entsiegeln.

 

Es wird eine Festlegung dahingehend getroffen, dass der Verbindungsgehweg weiter südlich begradigt wird, so dass eine schräge Abgrenzung zum Wohngrundstück optimierter wird. Der Geltungsbereich kann für diesen Wendehammer reduziert werden.

 

Es wird die allgemeine Festlegung getroffen, diese Abstimmung direkt in die Stadtvertretung zu verweisen.

 

Herr Zimmer weist darüber hinaus noch einmal darauf hin, dass jetzt mit der aktuellen katasterlichen Aufmessung auch hinsichtlich der Höhenlagen der Wallfuß nicht unerheblich in den südlichen Wendehammer des Gebietes B-Plan Nr. 28 hineinragt, was eine Verkleinerung oder Verschiebung des Wendehammers nach sich ziehen würde. Das würde jedoch zu einer Reduzierung eines gesamten Wohngrundstückes führen. Es wird darüber diskutiert, Längen und Breiten der Flurstücke an den Wallfuß anzupassen. Dieser Umstand der Überbauung der tatsächlichen Baugebietsgrenzen ist dringend mit dem Straßenbauamt zu klären ggf. ist der Wallfuß zurückzubauen. Man wird nicht auf die Fläche eines Baugrundstückes verzichten.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.11

davon anwesend:.9

Zustimmung:.8

Ablehnung:.0

Enthaltung:.0

Befangenheit:.1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Thomas Zimmer