29.01.2014 - 5 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt-Hahn tätigt einige Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Es stellt sich für ihn die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Entscheidung hier durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Nordwestmecklenburg erfolgt ist. Er bittet die Verwaltung um Prüfung.

 

Es kommt zu einer kurzen Diskussion der Mitglieder des Finanzausschusses. Sie sind sich dahingehend einig, den Beschluss hinsichtlich der Übernahme von 50 % der nichtgedeckten Platzkosten übernehmen zu müssen.

 

Herr Schmidt-Hahn lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt unter Vorbehalt dessen, dass ausdrücklich der Jugendhilfeausschuss unter gesetzlicher Vorgabe dazu ermächtigt ist, die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile gemäß der gesetzlichen 50 %-Regelung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 für die Kindertagesstätte „Eggerstorfer Kückennest“ wie folgt festzusetzen:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

Krippe

ganztags

808,43 €

263,00 €

272,72 €

272,71 €

Krippe

Teilzeit

547,59 €

151,00 €

198,30 €

198,29 €

Krippe

Halbtags

417,16 €

92,00 €

162,58 €

162,58 €

Kindergarten

ganztags

396,15 €

132,00 €

132,08 €

132,07 €

Kindergarten

Teilzeit

292,25 €

73,00 €

109,63 €

109,62 €

Kindergarten

halbtags

240,29 €

40,00 €

100,15 €

100,14 €

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.8

davon anwesend:.7

Zustimmung:.7

Ablehnung:.0

Enthaltung:.0

Befangenheit:.0