29.01.2014 - 6 Antrag auf finanziellen Zuschuss für die Jahre ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder erläutern den Hinweis aus der Hauptausschusssitzung am 15. Januar 2014.

Über die Anträge auf finanziellen Zuschuss kann erst nach genehmigtem Haushalt entschieden werden.

 

Herr Kruse merkt an, dass ein Grundsatzbeschluss gefasst werden soll, wonach ab dem Jahr 2015 alle Anträge auf finanziellen Zuschuss zum 28. Februar des Jahres eingereicht werden sollen. Dann sollen die Anträge in einer Sitzung des Sozialausschuss der Stadt Klütz beraten und beschlossen werden. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

 

Herr Kruse bittet die Verwaltung, dass alle Vereine und andere Antragssteller umgehend schriftlich informiert werden sollen, dass alle Anträge auf finanzielle Zuschüsse umgehend spätestens bis zum 28. Februar 2014 - im Amt Klützer Winkel einzureichen sind, damit der Sozialausschuss darüber beraten und entscheiden kann.

Es wird angemerkt, dass auch der Bürgermeister über diese Vorgehensweise in der kommenden Stadtvertretung hinweisen soll.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Vereine wurde schriftlich informiert, außerdem erfolgte eine Pressemitteilung; Grundsatzbeschluss für das Jahr 2015 ist noch in Vorbereiten

Beschlussvorlagen zu den Anträgen auf finanzielle Unterstützung sowie zum Grundsatzbeschluss werden  erarbeitet

 

 

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Anlagen zur Vorlage