29.01.2014 - 5 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Sabrina Seemann
- Datum:
- Mi, 29.01.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabrina Seemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kruse merkt an, dass aus dem Schreiben des Landkreises Nordwestmecklenburg nicht erkennbar ist, wer, das Land oder der Kreis, die Mittel gesenkt hat, so dass die neue Festsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile ab 1. Januar 2014 erforderlich ist.
Frau Schöbel bittet um Aufstellung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile der letzten drei Jahre. Zudem sollen die entsprechenden Beschlüsse mit Lebenslauf vorgelegt werden.
Insbesondere bitten die Mitglieder um Nachweis, wie die 100,- Euro Zuschuss (Landesmittel) für Krippenplätze verrechnet werden.
Herr Kruse merkt an, dass die Eltern noch nicht über die Erhöhung informiert worden sind.
Die Ausschussmitglieder erklären, dass die Stadt Klütz bisher für die Ganztagsbetreuung eine andere prozentuale Verteilung der Gemeindewohlsitz- und Elternanteile umgesetzt hat. Diese prozentuale Einteilung soll weiterhin so beibehalten werden.
Herr Szibor stellt den Antrag, dass die Elternanteile nicht mehr als 2,- Euro erhöht werden sollen.
Diesen Antrag befürworten die Ausschussmitglieder.
Herr Szibor stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Sozialausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile gemäß der gesetzlichen 50 %-Regelung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 für die Kindertagesstätte „Die Klützer Schloßspatzen“ unter der Maßgabe, dass die Elternanteile nicht mehr als 2,- Euro erhöht werden, wie folgt festzusetzen.
Betreuungsart | Platzkosten (unverändert) | Förderung Land/Landkreis | Gemeindeanteil | Elternanteil |
Krippe ganztags | 870,25 € | 263,00 € | 303,63 € | 303,62 € |
Krippe Teilzeit | 556,05 € | 151,00 € | 202,53 € | 202,52 € |
Krippe Halbtags | 398,95 € | 92,00 € | 153,48 € | 153,47 € |
Kindergarten ganztags | 378,07 € | 132,00 € | 113,54 € | 113,53 € |
Kindergarten Teilzeit | 252,38 € | 73,00 € | 89,69 € | 89,69 € |
Kindergarten halbtags | 189,53 € | 40,00 € | 74,77 € | 74,76 € |