12.12.2013 - 7 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert die weitergeführten Planungen.

Insbesondere werden die Verkehrsproblematik und die Beseitigung des Niederschlagswassers beleuchtet.

 

Zur Verkehrsproblematik wird dargestellt, dass seitens des Erschließungsplaners in Abstimmung mit der Verwaltung die Straßenquerschnitte eingekürzt wurden, um Erschließungskosten zu planen. Es wird sich darauf verständigt, den bestehenden Wendehammer „Zuwegung Alter Lindenring“ nicht vorzuhalten.

Ansonsten bleibt das Verkehrskonzept, wie ursprünglich angelegt, bestehen.

Der Wendehammer im Bereich „Festwiese“ wird weiter reduziert.

 

Zum Niederschlagswasser wird erläutert, dass diese nur in gedrosselter Form erfolgen kann. Das bedeutet, dass entsprechende Rückhaltebecken im Geltungsbereich des B-Planes geschaffen werden. Dazu wird voraussichtlich die vollständige Fläche „MI“ benötigt. Eine Restfläche könnte den Baugrundstücken noch zugeschlagen werden, um diese weiter zu vergrößern.

 

Quartierbildung: Das Planungskonzept sagt aus, dass am Lärmschutzwall nur eingeschossige Gebäude zulässig sind, ohne ausgebautes Dach. Dies wird im Bauausschuss nochmals diskutiert und bestätigt.

Im Weiteren sollen Einzel- und Doppelhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss zulässig sein.

Dies wird erzeugt aus den Festlegungen des Lärmschutzgutachtens.

 

Der Bauausschussvorsitzender, Herr Holst, stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hebt den Beschluss zur Billigung der Vorentwürfe der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie der Begründung vom 15.07.2013 über die Vorentwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 (Vorlage: SV Klütz/13/7477) auf. Es handelt sich dabei insbesondere um die Punkte 4 und 5 des Beschlusses.

 

  1. Die Vorentwürfe der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie der Begründung werden für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

 

  1. Mit den Vorentwürfen der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie der Begründung sind die maßgeblichen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planungsziele zu unterrichten.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1