14.01.2014 - 6 Beschluss zur Neufassung der Zweitwohnsteuersat...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Frau Palm bittet um Nachfrage und Korrektur der Beschlussfassung gemäß Lebenslauf in der Vorlage. Sie stellt klar, dass die Zweitwohnungssteuersatzung beschlossen worden ist, sowie in der Stadtvertretung am 16.12.2013 vorgestellt und darüber hinaus ein Antrag von ihr gestellt worden ist, diese Vorlage danach inhaltlich auch noch mal im WTU-Ausschuss zu beraten zu wollen, deshalb in den WTU-Ausschuss verwiesen worden ist und nicht, dass es zu keiner Beschlussfassung über die Satzung kommt und nur ausschließlich erst in den WTU-Ausschuss verwiesen worden ist. Das ist bitte mit anderen Stadtvertretern und dem Bürgermeister zu klären.

Frau Palm bittet des Weiteren darum, dass alle Ausschussmitglieder sich der Satzung annehmen und sich informieren über den Inhalt. Sie nennt ein Beispiel für die erhöhten Einnahmen nach dieser Regelung der Anhebung der Nettokaltmiete. Sie unterbreitet den Vorschlag auch den Steuersatz zu heben, der derzeitig bei 10 % liegt, der aber wie in anderen Städten bis zu 29,9 % ( bisheriger Höchstsatz ) angehoben werden könnte. Es soll sich auch jeder für die mit den Gründen Für und Gegen die Einführung einer solchen Satzung, bzw. der Erhöhung  verständigen.

Ziel dieser Satzung der Stadt Klütz ist es durch die Erstwohnsitze eine Erhaltung der Infrastruktur zu gewährleisten und die Entwicklung im Stadtbereich für die Zukunft dabei im Auge zu behalten und nicht eine teilweise “tote“ Stadt durch viele Zweitwohnsitze zu haben .

Durch das Amt Klützer Winkel ist mitzuteilen, wie viele Zweitwohnungssteuerfälle für das Stadtgebiet es in 2013 und den vergangenen Jahren bisher gab.

Anschließend ist eine erneute inhaltliche Beratung in der kommenden WTU-Ausschusssitzung gewünscht.

 

Es wird folgende Festlegung getroffen:

 

Es wird die Zurückstellung in den kommenden WTU-Ausschuss, unter Berücksichtigung der eben genannten Hinweise von Frau Palm, einstimmig bestätigt.

 

 

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zurückgestellt

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Für den WTU-Ausschuss wurde wurde eine 1. Änderung zur Satzung bzgl. der Höhe des Steuersatzes erarbeitet.