24.10.2013 - 14 Beschluss zur 1. Satzung zur Änderung der Haupt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Chr. Schmiedeberg erläutert die Beschlussvorlage. Er erläutert die neue Entschädigungsverordnung M-V und deren Änderung.

Herr Schmiedeberg beantragt im Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung folgende Änderungen vorzunehmen:

 

§ 8 Abs. 1 letzter Satz: Erhöhung von 210 Euro auf 250 Euro.

 

Für diesen Fall erhält der Vorsitzende oder die Vorsitzende der Gemeindevertretung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 Euro im Monat.

 

§ 8 Abs. 6 geändert einfügen als Abs. 2:

 

              Die stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisteramtes bzw. des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters erhält bei Ausübung der Vertretung ab dem ersten Tag der Vertretung, je nach Dauer der Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung nach der Maßgabe: 1/30 Kalendertäglich von der monatlichen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisteramtes in Höhe von 1.250 Euro. Zusätzlich erhält die stellvertretende Person ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 Euro.

 

§ 8 Abs. 3 hinzufügen:

 

              Die stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisteramtes erhält, sofern die Regelungen des Abs. 2 nicht eingetreten sind, monatlich

 

  • für die erste Stellvertretung 20 Prozent (250 Euro)
  • für die zweite Stellvertretung 10 Prozent (125 Euro)

 

der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Bürgermeisteramtes.

Sofern der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters die Vertretung des Bürgermeisteramtes wahrnimmt, erhält der 2. Stellvertreter des Bürgermeisters die entsprechende funktionsbezogene Aufwandsentschädigung des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters (20 Prozent).  Zusätzlich erhalten die stellvertretenden Personen ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 Euro.

 

Herr Schultz führt aus, dass die Gemeindevertreter sowie die gewählten sachkundigen Einwohner in Ausschüssen zur Annahme der Aufwandsentschädigung verpflichtet sind. Er beantragt, die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung auf 35,00 Euro festzulegen.

 

Frau Pardun weist daraufhin, dass diese dann auch der Bezug auf die Aufwandsentschädigung für den Vorsitz ist.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über seinen Antrag, mit Ausnahme der Sitzungsgeldfestsetzung, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

 

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über den Antrag von Herrn Schultz, das Sitzungsgeld auf 35,00 € festzusetzen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

 

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über die Beschlussvorlage in geänderter Fassung, d.h. mit den angenommenen Anträgen von Herrn Chr. Schmiedeberg und Herrn Schultz, abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in geänderter Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .9

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Schreiben der uRAB des Landkreies NWM am 19.12.2013

Satzung ausgefertigt und am 23.12.2013 veröffentlicht

 

 

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