24.10.2013 - 9 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Datum:
- Do., 24.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus Planzeichnung - Teil A, Text - Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen als Satzung.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden von den Grundstücken der "Dorfstraße" 30 und 32
- im Osten von den westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke "Dorfstraße" Nr. 29 bis 29E
- im Süden von Flächen für die Landwirtschaft
- im Südwesten von den bebauten Grundstücken an der Straße "Häuslerei"
- im Westen von der Straße "Häuslerei".
- Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird gebilligt.
- Das Amt Klützer Winkel gibt den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB alsdann ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .13
davon anwesend: .9
Zustimmung: .7
Ablehnung: .0
Enthaltung: .0
Befangenheit: .2
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:
Herr Christian Schmiedeberg
Herr Hans-Otto Schmiedeberg
Herr Chr. Schmiedeberg und Herr H.-O. Schmiedeberg nehmen wieder an der Beratung und Abstimmung teil.
Herr Chr. Schmiedeberg übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
42 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
5,3 MB
|
