05.11.2013 - 8 Grundsatzbeschluss über die Durchführung eines ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Ulrike Wiechert
- Datum:
- Di., 05.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Harnack vom Vermessungsbüro Bauer erläutert dem Bauausschuss den Sinn und die Art und Weise der Durchführung eines Umlegungsverfahrens. Seitens der Bauausschussmitglieder wird hinterfragt, welche Kosten auf die Gemeinde zukommen würden. Dazu erläutert Herr Harnack, dass Kosten erst ermittelt werden können, wenn genaue katasterliche Unterlagen vorliegen. In der Regel gehen enden solche Umlegungsverfahren entweder mit einem Gewinn für die Gemeinde oder mit plus/minus Null.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt
- für den Bereich des Bebauungsplangebietes „Mittelpromenade“ sowie für den sich westlich und östlich anschließendes Bereich die Umlegung gemäß § 46 (1) BauGB anzuordnen sowie
- die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) einem Umlegungsausschuss zu übertragen. Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren „Mittelpromenade“ zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.
