05.11.2013 - 5 Antrag auf Erlass einer Satzung für den Bereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauausschuss besichtigte das Vorhaben.

Gemeinsam mit der Eigentümerin erarbeitete man folgenden Kompromiss:

Ein eingeschossiger Anbau wird als zulässig erklärt, in Verlängerung des Eingangsbereiches bis ca. 3,50 m zur hinteren Gebäudewand. Dies sollte im Rahmen der bestehenden Abrundungssatzung baurechtlich möglich sein.

 

Demnach ist der Erlass einer weiteren Satzung nicht erforderlich.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Antrag auf Erlassung einer Satzung für den Bereich F.-Engels-Straße gemäß Antragsschreiben abzulehnen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage