09.10.2013 - 2.2 Anfrage Herr Martens

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Wortprotokoll

Herr Martens beschwert sich über den Zustand des Rad- und Gehweges im Bereich des Blocks in Beckerwitz, der schon wieder zuwuchert. Auch die Absackungen sind noch nicht erledigt worden. Es muss dringend darauf geachtet werden, dass die Festsetzungen der Straßenreinigungssatzung gegenüber den Anwohnern durchgesetzt wird. Die Zuständigkeiten sind geregelt und das Ordnungsamt hat die Anwohner anzuschreiben oder dies zu beauftragen.

 

Es wird darüber hinaus auf die Festlegungen des Finanzausschusses hingewiesen, alle Satzungen der Gemeinde als Broschüre in 2014 drucken zu lassen und an alle Haushalte der Gemeinde zu verteilen, damit sich der Bürger seiner Rechte und Pflichten bewusst ist. Diese Kosten sind in den Haushalt 2014 einzustellen.

 

Des Weiteren gibt Herr Martens den Hinweis, dass die Linden und der Wurzelauswuchs nicht zurückgeschnitten worden sind. Es sieht in den Ortslagen derzeitig seiner Meinung nach schlimm aus.

 

Darüber hinaus informiert er, dass der Bordstein im Möwenblick nach wie vor noch nicht gesetzt worden ist.

 

Die Grabenpflege am Möwenblick gegenüber der Schulzenhufe für die öffentliche Straßenentwässerung seitens der Gemeinde ist noch nicht vollzogen.

 

Die Flächen am Briefkasten versacken nach wie vor, hier ist der Zustand unbedingt zu verbessern.

 

Zum Soltauer Berg ist eine Leitung gebrochen und die Borde liegen heute noch an der Seite, an einem Baum. Hier ist der Zweckverband durch das Amt Klützer Winkel aufzufordern, die entsprechende Wiederherstellung des Weges vorzunehmen.

 

Da es der Gemeindearbeiter nicht schafft, ist dringender Weise durch das Ordnungsamt auf die Anliegerpflichten hinzuweisen. Die Gemeinde hat in der Haushaltsdiskussion 2014 sich Gedanken über die Fortführung, d. h. über die Kosten oder aber über die Fremdvergabe von allgemeinen Bauhofsleistungen, Reinigungen und Müllentsorgungen im Bereich der Gemeinde Hohenkirchen zu diskutieren und festzulegen.

 

Darüber hinaus möchte Herr Martens beantwortet haben, wohin die Rohrleitungen der Regenentwässerung im offenen Graben entwässert. Es war zu prüfen, wie die Weiterleitung erfolgt. Hierbei handelt es sich um die Hauptentwässerung der Straße vom Krimmer Teich. Der Abfluss und die Ableitungen müssen geklärt sein. Ein 1-Meter Streifen gehört dabei der Gemeinde, auch dieser Gemeindestreifen ist durch die Gemeinde bzw. den Gemeindearbeiter regelmäßig zu pflegen.

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