09.10.2013 - 3 Änderungsanträge und Bestätigung der Tagesordnung

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Wortprotokoll

Herr Mevius hinterfragt, ob der Tagesordnungspunkt 14 vorgezogen und als Tagesordnungspunkt 6 behandelt werden kann. Damit sind die Gemeindevertreter einverstanden.

 

Herr Peplau hinterfragt, da seines Erachtens die Tagesordnungspunkte 8 und 9 noch einmal in den Bauausschuss verwiesen werden sollten. Bei der Nachlesung in den Niederschriften klärt sich die Nachfrage. Die Beratung erfolgte bereits am 20.08.2013 im Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen.

 

Zu Tagesordnungspunkt 16 stellt Herr Peplau den Antrag, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen oder sollte dem nicht statt gegeben werden, stellt er den Antrag den Tagesordnungspunkt 16 im öffentlichen Teil zu beraten, da der Durchführungsvertrag gravierende Planänderungen und damit die Grundsätze der Planung berührt und ihm hier die öffentlichen PKW-Stellplätze im Rahmen der Verhandlungen zum Durchführungsvertrag fehlen.

 

Der Bürgermeister entgegnet hinsichtlich des Antrages zu einer öffentlichen Beratung, wie folgt:

 

Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei Grundstück- und Vertragsangelegenheiten der Fall. Der Durchführungsvertrag zum V & E Plan Nr. 5 ist sowohl eine Grundstücks- als auch eine Vertragsangelegenheit. Sobald es allerdings um Grundstücks- aber nicht Einzelfall bezogene Themen, wie Sanierungs- oder Erschließungsbeschlüsse geht oder aber um Formularverträge, die in gleicher Art und Weise mit allen Vertragspartnern gleicher Maßen abgeschlossen werden, ist die Öffentlichkeit wieder zuzulassen. Der Durchführungsvertrag zum V & E Plan Nr. 5 ist aber gerade kein Formularvertrag, den die Gemeinde bereits mehrfach und jeweils in gleicher Art und Weise mit Vorhabenträgern abgeschlossen hat, sondern ein Einzelfall bezogener Vertrag mit speziellen Besonderheiten, die gerade nur hier in diesem Einzelfall auftreten. Er plädiert deshalb darum heute über diesen Durchführungsvertrag zu beraten und das im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Der Bürgermeister stellt aufgrund der hitzigen Diskussion die Nichtöffentlichkeit der Sitzung her. Er bittet alle Anwesenden Gäste den Sitzungssaal zu verlassen.

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