01.08.2013 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17.1 der Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
- Datum:
- Do., 01.08.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Peters zeigt seine Befangenheit um B-Plan Nr. 17.2 an. Er übergibt die Sitzungsleitung an Frau Hain.
- Verbleibende landwirtschaftliche Flächen zwischen dem Bebauungsplan 17.2 und der bereits vorhandenen Bebauung
Es besteht die Gefahr, dass die verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen für eine Nutzung über konventionelle Landwirtschaft nicht mehr wirtschaftlich ist. Den Eigentümern der Flächen sollen keine Pachteinbußen entstehen. Es ist ein Äquivalent zu schaffen für den Pachtausfall. Es gibt Überlegungen, den Pachtausfall ggf. über eine Umlage auf die neu zu schaffenden Baugrundstücke zu ersetzen.
- Landschaftsplan
Die Naturschutzbehörden fordern die Erstellung eines Landschaftsplanes für den B-Plan Nr. 17.1. Dies wird kritisch betrachtet. In einem Termin mit der Landrätin soll geklärt werden, ob der Landschaftsplan tatsächlich erforderlich ist.
- Ferienwohnen und Wochenendwohnen
Der Landkreis empfiehlt genau Festlegungen zu treffen, in welchen Bereichen Ferienwohnen zulässig ist und in welchen Bereichen Wochenendwohnen. Der Bauausschuss entscheidet sich für eine Durchmischung beider Wohnformen.
- Gewerbliche Nutzung
Herr Mahnel vertritt die Auffassung, dass gewerbliche Nutzung ehe anzusiedeln wären in der Hauptachse Lindenstraße. Die Ausübung freie Berufe sind auch in den Bauungsplänen 17.1 und 17.2 möglich. Die Bauausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass es bei dieser Festlegung bleibt.
- Verkehrsfläche angrenzend an das Schlossgrundstück
Die Verkehrsfläche soll im Plan dargestellt werden.
- Mindestgröße der Grundstücke ist im Bebauungsplan festgelegt
Diese sind vorgegeben durch die Grundflächenzahl.
- Zulässigkeit von Carportanlagen und Garagenanlagen
Garagen sollen nicht zulässig sein. Carports sollen zulässig sein.
- Ausgleichsflächen
Die Ausgleichsflächen im Bebauungsplan sind ohne Zuordnung getroffen, dies soll so bleiben. Im Weiteren informiert Herr Mahnel sehr ausführlich über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, der Träger öffentlicher Belange und einer Interessengemeinschaft. Dies wird im Abwägungsergebnis entsprechend dargestellt.
Frau Hain lässt im Weiteren über den B-Plan Nr. 17.1 - Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst wertet die Stellungnahmen zum Verfahren mit der Beteiligung mit dem Vorentwurf aus. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen.
- Die Abwägung wird gemäß beigefügter tabellarischer Zusammenstellung bestätigt.
- Die Abwägungsergebnisse sind für die Einarbeitung in die Planzeichnung (Teil A), in den Text (Teil B) und in die Begründung einschließlich Umweltbericht zu nutzen.
