15.07.2013 - 13.13 Werbung an Laternen

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Wortprotokoll

Herr Nevermann spricht an, dass im Stadtgebiet Werbung an den Straßenlaternen hängt. Er hinterfragt, ob dies zulässig ist. Weiter soll geklärt werden, ob gegen Beschilderung auf Privatgrundstücken mittels der städtischen Satzung vorgegangen werden kann.

 

 

Herr Fischer beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:20 Uhr.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

 

Gemäß der 1.Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätze in der Stadt Klütz vom 22.11.2010, Artikel 1, § 5, Abs.1, hat im Bereich der Stadt Klütz die Werbung für Veranstaltungen nur an den Ortseingängen _Lübecker Str., Schloss-straße, Wismarsche Straße, Boltenhagener Straße_ zu erfolgen.In den oben genannten Straßen dürfen je Veranstaltungen und Straße maximal 2 Plakate durch den Veranstalter angebracht werden. Bei zuküftigen Sondernutzungen wird gesondert darauf geachtet. Ungenehmigte Beschilderungen auf Privatgrundstücke werden dem Bau/Ordnungsamt des Landkreis angezeigt.