27.05.2013 - 7 Sonstiges

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Wortprotokoll

Es wird hinterfragt, wie der Sachverhalt Reiten am Strand in diesem Jahr gehandhabt wird.

 

Dazu soll das Ordungsamt des Amtes die Vereinbarung auf Aktualität prüfen. Gegebenfalls sind die Reiterhöfe zum Stand zu informieren.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Für das Reiten am Strand werden die vorgaben der Satzung über die Benutzung des bewirtschafteten Strandabschnittes der Stadt Klütz eingehalten. Es können auch nach der v.g. Satzung keine Ausnahmen erteilt werden.