09.04.2013 - 6 Neufassung Gestaltungssatzung der Gemeinde Kalk...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel und Frau Hain erläutern die von der Arbeitsgruppe vorgedachten Änderungen zur Gestaltungssatzung der Gemeinde Kalkhorst. Der Bauausschuss spricht die einzelnen Paragraphen durch. Mit folgendem Ergebnis:

 

Der Präambel § 1 und § 2 wird zugestimmt.

 

Im § 3 sind bei der Zeichnung Windfänge Erker die Maße der Ziegelsteine in cm-Maße umzuwandeln, danach wird dem § 3 zugestimmt.

 

§ 4 wird mit 1 Stimmenthaltung zugestimmt.

 

§ 5 wird zugestimmt.

 

§ 6 folgende Änderungen:

Außenwände sind in rot bis rotbraun und gelben Sichtmauerwerk herzustellen. Ralfaben werden entsprechend vom Planungsbüro noch vorgegeben.

 

Holzanteil von max. 40 %

 

Geputzte Fassaden: hier werden die Farben ergänzte von dem Sichtmauerwerk sowie grau und weiß, alle anderen Farben entfallen. Die Ralfarben werden ebenfalls vom Planungsbüro Mahnel zugearbeitet.

 

Mit diesen Änderungen wird dem § 6 zugestimmt.

 

§ 7 Fenster mit innen liegenden Sprossen sind unzulässig. Dieser Punkt mit 4 Nein- und 3 Ja-Stimmen abgelehnt und entfällt somit. Mit dieser Änderung wird dem § 7 zugestimmt.

 

§ 8 Es werden Höhen festgelegt, für Zäune mit 1,20 m, Hecken 1,60 m und Steinmauer 1,20 m. Gemauerte Pfeiler, hier sind ebenfalls die Sichtmauerwerksfarben und die Putzfarben von den Außenwänden zu übernehmen und mit einem Ralton zu hinterlegen. Die Raltöne werden vom Planungsbüro Mahnel nachgerecht. Mit diesen Änderungen wird dem § 8 zugestimmt.

 

§ 9 wird zugestimmt.

 

§ 10 der Absatz für die Stellplätze, dass diese erst in einem Abstand von 5 m zu der dazugehörigen öffentlichen Straße zulässig sind, wird entfernt. Danach wird dem § 10 zugestimmt.

 

Die Satzung kann jetzt aufbereitet werden und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Beschlussfassung ist dem Planungsbüro zugearbeitet worden. Erstellung einer BVL für die Gemeindevertretung erfolgt nach Vorlage des überarbeiteten Entwurfes.