16.12.2013 - 15 Beschluss zur 4. Satzung zur Änderung der Haupt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fischer erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Maerz spricht sich für die Änderung des § 8 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung aus. Insofern, dass die Stellvertreter des Bürgermeisters ab dem 1. Tag der Stellvertretung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten.

Herr Fischer legt dar, welche Gründe derzeit zu der bestehenden Beschlussfassung geführt haben.

 

Herr Maerz stellt den Antrag, dass die Stellvertreter des Bürgermeisters ab dem 1. Tag der Stellvertretung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt den § 8 Abs. 2 S. 2 der Hauptsatzung der Stadt Klütz mit Wirkung zum 1. Januar 2014 zu ändern.

 

Die Stellvertreter erhalten bei Verhinderung des Bürgermeisters ab dem 1. Tag für die Stellvertretung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von kalendertäglich 1/30 von 1.150,00 Euro. Ein monatlicher Betrag in Höhe von 1.150,00 Euro darf nicht überschritten werden. Sobald der Bürgermeister eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhält, ist die Zahlung an die Stellvertreter unverzüglich einzustellen.“

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

- Veröffentlichung am 29. Januar 2014 erfolgt

- somit ab 30. Januar 2014 in Kraft

- uRAB hat keine Rechtsverletzungen geltend gemacht