16.12.2013 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rappen betritt den Sitzungssaal und nimmt an der Sitzung teil. Somit sind jetzt 12 von 14 Stadtvertretern anwesend.

 

Herr Armin Griese erklärt sich befangen und verlässt den Sitzungssaal.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt den Entwurf des Bebauungsplanes und der zugehörigen Begründung für das weitere Beteiligungsverfahren. Die Planung wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der zugehörigen Begründung sind für das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu nutzen. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass ein Umweltbericht im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erstellt wird.
  3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  4. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  5. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  6. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

Herr Armin Griese

 

 

Nach der Beratung und Abstimmung betritt Herr Griese den Sitzungssaal und nimmt wieder an der Sitzung teil.