02.12.2013 - 7 Beschluss zur Neufassung der Zweitwohnsteuersat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Neubauer, Carmen
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Mo, 02.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Rappen als auch weitere Mitglieder des Finanzausschusses monieren die übersandten Unterlagen in Bezug auf die eingearbeiteten Änderungen, die zum Großteil kaum lesbar sind.
Herr Nevermann tätigt kurze Erläuterungen im Zusammenhang dieser Beschlussvorlage. Frau Maaß teilt mit, dass die vorliegende Neufassung, hier die rot ausgewiesenen Passagen, Änderungen enthalten aufgrund von Gerichtsurteilen, Erfahrungswerten sowie der Möglichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Technik unterstützender Informationsverarbeitung.
Herr Nevermann hinterfragt, die Vorgehensweise der Verwaltung hinsichtlich der Erfassung aller Zweitwohnungssteuerpflichtigen. Frau Maaß tätigt dazu entsprechende Erläuterungen und verweist auf die Vorgehensweise im Zusammenhang mit den durch das Finanzamt erfolgten Messbescheiden. Diese Vorgehensweise erfährt von Seiten der Finanzausschussmitglieder Zustimmung.
Frau Maaß erläutert zur Zweitwohnungssteuer einige Grundsätze, unter anderem in Bezug der Verfügbarkeit.
Es kommt zu einer Diskussion der Mitglieder des Finanzausschusses. Dabei geht es insbesondere um die Kalkulation. Die Mitglieder des Finanzausschusses sind sich dahingehend einig § 4 - Steuermaßstab Abs. 3 wie folgt zu ändern:
Für die Ermittlung des Betrages nach Abs. 2 wird als übliche Miete folgender monatlicher Betrag festgesetzt:
- Wohnung / Ferienhaus 5,70 €/m²
- Bungalow mit WC / Dusche / Bad 3,60 €/m²
- Bungalow ohne WC / Dusche / Bad 2,60 €/m²