21.11.2013 - 14 Vorhabenbezogener B- Plan Nr. 13 "Wichernhaus" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bräunig hinterfragt, ob eine Jugendherbe dort entstehen soll.

Herr Schmiedeberg verneint diese Frage.

Frau Schultz erklärt, dass eine Beschlussfassung nunmehr notwendig ist, da sonst durch Verfristung eine Genehmigung erfolgt.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Für den Bereich des Grundstücks Dünenweg 13 (Flurstücke 23/26, 23/32, 23/28, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen), begrenzt im Osten durch den Dünenweg und im Süden durch den Fritz-Reuter-Weg, wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 13 „Wichernhaus“ aufgestellt. Der vorläufige Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan abgegrenzt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Beschluss am 10.01.2014 in OZ veröffentlicht.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2392&TOLFDNR=67876&selfaction=print