21.11.2013 - 13 Grundsatzbeschluss über die Durchführung eines ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmiedeberg erklärt, dass der Umlegungsausschuss aus folgenden Mitgliedern besteht: 1 Mitarbeiter des Katasteramtes, 2 Mitarbeiter des Vermessungsamtes, 1 Rechtsanwalt und 2 Gemeindevertreter. Folglich ist die fachliche Betreuung des Umlegungsausschusses stärker, als die Gemeindebeteiligung.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt

 

  1. für den Bereich des Bebauungsplangebietes „Mittelpromenade“ sowie für den sich westlich und östlich anschließendes Bereich die Umlegung gemäß § 46 (1) BauGB anzuordnen sowie
  2. die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) einem Umlegungsausschuss zu übertragen. Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren „Mittelpromenade“ zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Daraufhin erfolgte bereits die Wahl der Mitglieder für den Umlegungsausschuss. Konstituierende Sitzung des Umlegungsausschusses wird gegenwärtig vorbereitet, damit Umlegung durchgeführt werden kann.

 

 

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