21.11.2013 - 7 Antrag auf Erlass einer Satzung für den Bereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmiedeberg und Frau Schultz von der Amtsverwaltung teilen mit, dass die Abrundungssatzung nur noch formell wirksam ist.

Frau Schultz erklärt, dass die Gestaltungssatzung korrigierend eingreifen würde und die Abrundungssatzung nur für die Baulandplanung maßgebend ist.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Antrag auf Erlassung einer Satzung für den Bereich F.-Engels-Straße gemäß Antragsschreiben abzulehnen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .2

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Beschlussfassung ist der Antragstellerin mitgeteilt worden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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