19.11.2013 - 7 Radverkehr in Kommune...

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Wortprotokoll

Frau Dr. Bernier begrüßt den Gast, Herrn Bernd Sievers, als Referent der Abteilung Landesentwicklung aus dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Herr Sievers hat sich bereit erklärt über den Radwegebau sowie Radverkehr in MV eine kurze Darbietung der Argumentationen und der Möglichkeit des Einwerbens von Fördermitteln der Landesregierung vorzusprechen. Konkret hinterfragt Frau Dr. Bernier die Möglichkeiten einer Förderung beim Lückenschluss für den Bereich Gramkow bis nach Beckerwitz.

 

Herr Sievers erörtert den Ausschussmitgliedern den Radverkehr in MV. Dabei geht es nicht ausschließlich um den Radwegebau im Sinne von Straßenbau, sondern Radverkehr ist vielmehr ein Thema der Landesentwicklung und Raumplanung. Es ist wichtiger, flächendeckende, geschlossene, bedarfgerechte und sichere Basisradewegenetze in MV inklusive einer auskunftsreichen Beschilderung herzustellen. Entscheidend für den Radwegebau ist die Anzahl der täglich passierenden Fahrzeuge. Man geht ab einer Anzahl von 2500 bis 4000 Fahrzeugen davon aus, dass dann eine Gefährdung für den Radverkehr entsteht. Neben diesen Kennzahlen nach RIN, ist es auch wichtig, bedeutende Radwegerouten im Bereich unseres Landkreises in MV zu schließen. Er weist dabei darauf hin, dass es entsprechende Förderrichtlinien und Maßnahmen auch für kommende Jahre geben wird, die seitens der Kommunen in Anspruch genommen werden können, wie zum Beispiel unter www.örtnetz-mv.de, aber auch in den EFRE – Projekten Regis oder auch KommSVZ.

 

Gemäß dem Hauptnetz MV werden bei Unsicherheit oder Gefährdung oder unzumutbarer Umwegeführung, Radwege entlang von Landes-, Bundes- oder Kreisstraßen empfohlen. Als weitere Möglichkeit neben dem Radewegbau besteht auch die Variante der Abmarkierung eines gewissen Schutzstreifens auf den Straßen außerorts. Nähere Informationen hierzu kann man auch unter www.nrvp.de bekommen. Diese Abmarkierungslösung ordnet die Verkehrsbehörde an. Abmarkierungen sind in der Regel projektbezogene Einzellösungen.

 

Eine Abmarkierungslösung kann immer dort vorgenommen werden, wo bauliche Lösungen aus wirtschaftlichen oder umweltrelevanten Dingen nicht in Betracht kommen. Der Trend im Radverkehr geht zur Verlangsamung des fließenden Verkehrs sowohl innerorts als auch außerorts.

Bei Abmarkierungslösungen ist im Idealfall ein 1,5 m breiter Schutzstreifen auf der vorhandenen Straße auszuweisen, dies geschieht mittels verkehrsrechtlicher Anordnung. Voraussetzung ist diesen Straßeabschnitt generell auf Tempo 70 bzw. auf Tempo 50 zu reduzieren.

 

Weitere Kennziffer zur Beuteilung des Radwegebaus ist 4000 KFZ pro Tag bzw. die Obergrenze des Schwerlastverkehrs liegt bei 150 Fahrzeugen pro Tag. Der durchschnittliche tägliche Verkehr von ca. 3000 Fahrzeugen kann bei besonderen Monaten wie z.B. touristisches Vorkommen in den Sommermonaten bei der Antragstellung Berücksichtigung finden.

 

Alle Fördermittel, die auch von Kommunen in Anspruch genommen werden können, werden über Immod bzw. über öpnv-radverkehr oder E-Mobilität derzeitig betrieben bzw. Daten erfasst. Es geht dabei auch um die Bildung von Wegeketten und Radstationen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit in Kombinationen mit Buswartehäuschen die ländliche Struktur mehr aufzuwerten. Dort spricht man von dem Projekt DTV-Tour. Der Landkreis als Baulastträger hat die entsprechenden Anträge zu stellen.

 

Es wird sich bei dem Gast, Herrn Sievers, für die ausführlichen Darlegungen bedankt und gleichzeitig verabschiedet.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Die Fördermöglichkeiten werden z.K. genommen.